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Hebesätze Barnstorf
In Barnstorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Diepholz liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.
Wie Barnstorf zum Landesdurchschnitt liegt
Barnstorf liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 41 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 292-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Barnstorf vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Barnstorf | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Diepholz | 390 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 45 Gemeinden im Landkreis Diepholz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Barnstorf auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Barnstorf mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Barnstorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dickel | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Ehrenburg | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Eydelstedt | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Scholen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Schwaförden | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Barnstorf anfällt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wer den Hebesatz in Barnstorf beschließt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Barnstorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Barnstorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Barnstorf tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 5.427.255 Euro | 812 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 542.725 Euro | 81 Euro |
| Grundsteuer B | 904.018 Euro | 135 Euro |
| Grundsteuer A | 66.661 Euro | 10 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.685 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Barnstorf im Berichtsjahr 2024 812 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Barnstorf liegt über diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Barnstorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Barnstorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Barnstorf?
Barnstorf setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Barnstorf hoch?
Barnstorf liegt 40 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Diepholz von 390 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Barnstorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.