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Nordrhein-Westfalen Städteregion Aachen Baesweiler

Hebesätze Baesweiler

Städteregion Aachen · AGS 05334008 · 27.574 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Baesweiler, Stadt

Gewerbesteuer
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
555 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Baesweiler beträgt 470 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 555 %. Der Median Städteregion Aachen liegt bei 495 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Was der Wert für Baesweiler bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Baesweiler im höchsten Fünftel; der Satz von 470 % kommt insgesamt 29 mal vor. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 234 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 154-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Baesweiler im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Baesweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Baesweiler 470 % Berichtsjahr 2024
Median Städteregion Aachen 495 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +90 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Städteregion Aachen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Baesweiler auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Baesweiler

Gemeinden im Städteregion Aachen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Baesweiler Grundsteuer B
Aachen 475 % +5 Prozentpunkte 525 %
Herzogenrath 485 % +15 Prozentpunkte 650 %
Alsdorf 495 % +25 Prozentpunkte 895 %
Eschweiler 495 % +25 Prozentpunkte 895 %
Simmerath 445 % −25 Prozentpunkte 490 %

Was die Gewerbesteuer in Baesweiler konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 470 % sind das 15.709,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Baesweiler, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Baesweiler noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Baesweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Baesweiler?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 470 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.709,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Baesweiler?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 555 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Baesweiler hoch?

Im Vergleich zum Median Städteregion Aachen von 495 % liegt Baesweiler 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Baesweiler per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Baesweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.