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Nordrhein-Westfalen Städteregion Aachen Eschweiler

Hebesätze Eschweiler

Städteregion Aachen · AGS 05334012 · 55.888 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Eschweiler, Stadt

Gewerbesteuer
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
895 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

495 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Eschweiler aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 895 %. Der Median Städteregion Aachen liegt bei 495 % und damit auf demselben Wert.

Wie Eschweiler bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Eschweiler im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 495 % setzen bundesweit 18 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 311 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 64-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Eschweiler im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eschweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eschweiler 495 % Berichtsjahr 2024
Median Städteregion Aachen 495 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +115 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Städteregion Aachen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eschweiler auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Eschweiler liegt

Gemeinden im Städteregion Aachen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eschweiler Grundsteuer B
Alsdorf 495 % 0 Prozentpunkte 895 %
Stolberg (Rhld.) 495 % 0 Prozentpunkte 595 %
Würselen 495 % 0 Prozentpunkte 850 %
Monschau 499 % +4 Prozentpunkte 820 %
Herzogenrath 485 % −10 Prozentpunkte 650 %

Was die Gewerbesteuer in Eschweiler konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 495 % ergibt das 16.545,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.843,88 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Eschweiler, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Eschweiler noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eschweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eschweiler?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 495 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 16.545,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eschweiler?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 895 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Eschweiler hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 495 %. Eschweiler liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Eschweiler. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Eschweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.