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Bayern Landkreis Unterallgäu Bad Wörishofen

Hebesätze Bad Wörishofen

Landkreis Unterallgäu · AGS 09778116 · 16.852 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Wörishofen, St

Gewerbesteuer
240 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bad Wörishofen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 240 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Unterallgäu liegt bei 310 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Wo Bad Wörishofen im Vergleich steht

Der Wert von 240 % ordnet Bad Wörishofen im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 7 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 5 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 103-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bad Wörishofen im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Wörishofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Wörishofen 240 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Unterallgäu 310 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −140 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Unterallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Wörishofen auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Bad Wörishofen liegt

Gemeinden im Landkreis Unterallgäu mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Wörishofen Grundsteuer B
Wolfertschwenden 230 % −10 Prozentpunkte 230 %
Ungerhausen 280 % +40 Prozentpunkte 350 %
Oberschönegg 285 % +45 Prozentpunkte 295 %
Rammingen 290 % +50 Prozentpunkte 300 %
Stetten 290 % +50 Prozentpunkte 370 %

Was die Gewerbesteuer in Bad Wörishofen konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 240 % macht daraus 8.022,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.679,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bad Wörishofen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bad Wörishofen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Wörishofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Wörishofen?

240 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 8.022,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Wörishofen?

330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Wörishofen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Unterallgäu von 310 % liegt Bad Wörishofen 70 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bad Wörishofen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bad Wörishofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.