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Bayern Landkreis Unterallgäu Stetten

Hebesätze Stetten

Landkreis Unterallgäu · AGS 09778199 · 1.457 Einwohner

Gewerbesteuer
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Stetten beträgt 290 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Unterallgäu liegt bei 310 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Stetten zum Landesdurchschnitt liegt

Stetten liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 19 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 290 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 30 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.636-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Stetten vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stetten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stetten 290 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Unterallgäu 310 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −90 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Unterallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stetten auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Unterallgäu mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stetten Grundsteuer B
Rammingen 290 % 0 Prozentpunkte 300 %
Woringen 290 % 0 Prozentpunkte 330 %
Fellheim 295 % +5 Prozentpunkte 310 %
Oberschönegg 285 % −5 Prozentpunkte 295 %
Boos 300 % +10 Prozentpunkte 330 %

Wie viel Gewerbesteuer in Stetten anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 290 % Hebesatz sind 9.693,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Stetten und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Stetten ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stetten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stetten?

Stetten setzt 290 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 9.693,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stetten?

370 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Stetten hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 310 %. Stetten liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Stetten. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Stetten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.