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Thüringen Unstrut-Hainich-Kreis Bad Tennstedt

Hebesätze Bad Tennstedt

Unstrut-Hainich-Kreis · AGS 16064004 · 2.498 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Tennstedt, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bad Tennstedt beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Unstrut-Hainich-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Bad Tennstedt hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Bad Tennstedt im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 161-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bad Tennstedt vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Tennstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Tennstedt 400 % Berichtsjahr 2024
Median Unstrut-Hainich-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Unstrut-Hainich-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Tennstedt auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Bad Tennstedt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Unstrut-Hainich-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Tennstedt Grundsteuer B
Ballhausen 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Bruchstedt 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Großvargula 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Urleben 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bad Langensalza 404 % +4 Prozentpunkte 420 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bad Tennstedt anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Bad Tennstedt beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bad Tennstedt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bad Tennstedt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Tennstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Tennstedt?

In Bad Tennstedt gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Tennstedt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 389 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Tennstedt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Bad Tennstedt liegt 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bad Tennstedt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bad Tennstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.