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Thüringen Unstrut-Hainich-Kreis Bad Langensalza

Hebesätze Bad Langensalza

Unstrut-Hainich-Kreis · AGS 16064003 · 17.284 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Langensalza, Stadt

Gewerbesteuer
404 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
311 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bad Langensalza setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 404 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Unstrut-Hainich-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wie Bad Langensalza bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bad Langensalza im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 404 % setzen bundesweit 6 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 548 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 24-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Bad Langensalza im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Langensalza, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Langensalza 404 % Berichtsjahr 2024
Median Unstrut-Hainich-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 +9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +24 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Unstrut-Hainich-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Langensalza auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Bad Langensalza

Gemeinden im Unstrut-Hainich-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Langensalza Grundsteuer B
Nottertal-Heilinger Höhen 406 % +2 Prozentpunkte 440 %
Bad Tennstedt 400 % −4 Prozentpunkte 389 %
Ballhausen 400 % −4 Prozentpunkte 390 %
Bruchstedt 400 % −4 Prozentpunkte 400 %
Großvargula 400 % −4 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Bad Langensalza an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 404 % ergibt das 13.503,70 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 802,20 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Bad Langensalza selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bad Langensalza noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Langensalza

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Langensalza?

In Bad Langensalza gilt ein Hebesatz von 404 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.503,70 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Langensalza?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Langensalza hoch?

Der Median Unstrut-Hainich-Kreis liegt bei 395 %. Bad Langensalza liegt damit 9 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Bad Langensalza. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bad Langensalza
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.