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Rheinland-Pfalz Westerwaldkreis Steinebach an der Wied

Hebesätze Steinebach an der Wied

Westerwaldkreis · AGS 07143294 · 826 Einwohner

Gewerbesteuer
398 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Steinebach an der Wied ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 398 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Westerwaldkreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte.

Wo Steinebach an der Wied im Vergleich steht

Der Wert von 398 % ordnet Steinebach an der Wied im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 11 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.705 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 832-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Steinebach an der Wied ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinebach an der Wied, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinebach an der Wied 398 % Berichtsjahr 2024
Median Westerwaldkreis 380 % Berichtsjahr 2024 +18 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +18 Prozentpunkte

Von 192 Gemeinden im Westerwaldkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinebach an der Wied auf Platz 171, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Westerwaldkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinebach an der Wied Grundsteuer B
Elbingen 400 % +2 Prozentpunkte 465 %
Enspel 400 % +2 Prozentpunkte 590 %
Gehlert 400 % +2 Prozentpunkte 465 %
Härtlingen 400 % +2 Prozentpunkte 475 %
Heuzert 400 % +2 Prozentpunkte 470 %

Was der Hebesatz in Steinebach an der Wied in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 398 % macht daraus 13.303,15 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 601,65 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Steinebach an der Wied nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Steinebach an der Wied nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Steinebach an der Wied noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinebach an der Wied

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinebach an der Wied?

In Steinebach an der Wied gilt ein Hebesatz von 398 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.303,15 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinebach an der Wied?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Steinebach an der Wied hoch?

Im Vergleich zum Median Westerwaldkreis von 380 % liegt Steinebach an der Wied 18 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Steinebach an der Wied legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Steinebach an der Wied
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.