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Hessen Hochtaunuskreis Bad Homburg v.d.Höhe

Hebesätze Bad Homburg v.d.Höhe

Hochtaunuskreis · AGS 06434001 · 55.053 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Homburg v.d.Höhe, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
690 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
190 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bad Homburg v.d.Höhe beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 690 %. Der Median Hochtaunuskreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Bad Homburg v.d.Höhe zum Landesdurchschnitt liegt

Bad Homburg v.d.Höhe liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 11-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Bad Homburg v.d.Höhe nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Homburg v.d.Höhe, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Homburg v.d.Höhe 400 % Berichtsjahr 2024
Median Hochtaunuskreis 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Hochtaunuskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Homburg v.d.Höhe auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Hochtaunuskreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Homburg v.d.Höhe Grundsteuer B
Friedrichsdorf 400 % 0 Prozentpunkte 595 %
Steinbach (Taunus) 395 % −5 Prozentpunkte 900 %
Oberursel (Taunus) 410 % +10 Prozentpunkte 947 %
Wehrheim 388 % −12 Prozentpunkte 479 %
Glashütten 380 % −20 Prozentpunkte 725 %

Ein Rechenbeispiel für Bad Homburg v.d.Höhe

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Bad Homburg v.d.Höhe legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Bad Homburg v.d.Höhe fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Homburg v.d.Höhe

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Homburg v.d.Höhe?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Homburg v.d.Höhe?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 690 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Homburg v.d.Höhe hoch?

Gemessen am Median Hochtaunuskreis von 380 % liegt der Satz von Bad Homburg v.d.Höhe 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bad Homburg v.d.Höhe selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bad Homburg v.d.Höhe
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.