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Bayern Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge Bad Alexandersbad

Hebesätze Bad Alexandersbad

Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge · AGS 09479111 · 978 Einwohner

Gewerbesteuer
220 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bad Alexandersbad beträgt 220 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 140 Prozentpunkte.

Wo Bad Alexandersbad im Vergleich steht

Der Wert von 220 % ordnet Bad Alexandersbad im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 0 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.940-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bad Alexandersbad vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Alexandersbad, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Alexandersbad 220 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge 360 % Berichtsjahr 2024 −140 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −160 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Alexandersbad auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Bad Alexandersbad mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Alexandersbad Grundsteuer B
Nagel 340 % +120 Prozentpunkte 355 %
Thiersheim 340 % +120 Prozentpunkte 355 %
Thierstein 340 % +120 Prozentpunkte 355 %
Weißenstadt 340 % +120 Prozentpunkte 340 %
Höchstädt i.Fichtelgebirge 350 % +130 Prozentpunkte 355 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bad Alexandersbad anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 220 % macht daraus 7.353,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 5.348,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Bad Alexandersbad beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bad Alexandersbad und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bad Alexandersbad ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Alexandersbad

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Alexandersbad?

Der Hebesatz liegt bei 220 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 7.353,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Alexandersbad?

Bad Alexandersbad setzt die Grundsteuer B auf 500 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Alexandersbad hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Bad Alexandersbad liegt 140 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bad Alexandersbad durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bad Alexandersbad
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.