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Bayern Landkreis Amberg-Sulzbach Auerbach i.d.OPf.

Hebesätze Auerbach i.d.OPf.

Landkreis Amberg-Sulzbach · AGS 09371113 · 9.026 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Auerbach i.d.OPf., St

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Auerbach i.d.OPf. beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Amberg-Sulzbach liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Auerbach i.d.OPf. hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Auerbach i.d.OPf. im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 266-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Auerbach i.d.OPf. vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Auerbach i.d.OPf., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Auerbach i.d.OPf. 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Amberg-Sulzbach 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Landkreis Amberg-Sulzbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Auerbach i.d.OPf. auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Auerbach i.d.OPf.

Gemeinden im Landkreis Amberg-Sulzbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Auerbach i.d.OPf. Grundsteuer B
Birgland 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Ebermannsdorf 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Freudenberg 380 % 0 Prozentpunkte 320 %
Hahnbach 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Hirschau 380 % 0 Prozentpunkte 340 %

Wie viel Gewerbesteuer in Auerbach i.d.OPf. anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Auerbach i.d.OPf. und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Auerbach i.d.OPf. ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Auerbach i.d.OPf.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Auerbach i.d.OPf.?

In Auerbach i.d.OPf. gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Auerbach i.d.OPf.?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Auerbach i.d.OPf. hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Amberg-Sulzbach von 380 % liegt Auerbach i.d.OPf. genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Auerbach i.d.OPf. selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Auerbach i.d.OPf.
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.