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Sachsen Erzgebirgskreis Aue-Bad Schlema

Hebesätze Aue-Bad Schlema

Erzgebirgskreis · AGS 14521035 · 19.940 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Aue-Bad Schlema, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
340 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Aue-Bad Schlema setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Was der Wert für Aue-Bad Schlema bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Aue-Bad Schlema im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 25-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Aue-Bad Schlema nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Aue-Bad Schlema, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Aue-Bad Schlema 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Aue-Bad Schlema 390 % Berichtsjahr 2024
Median Erzgebirgskreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Aue-Bad Schlema auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Aue-Bad Schlema

Gemeinden im Erzgebirgskreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Aue-Bad Schlema Grundsteuer B
Annaberg-Buchholz 390 % 0 Prozentpunkte 400 %
Crottendorf 390 % 0 Prozentpunkte 427 %
Drebach 390 % 0 Prozentpunkte 430 %
Gelenau/Erzgeb. 390 % 0 Prozentpunkte 460 %
Grünhain-Beierfeld 390 % 0 Prozentpunkte 495 %

Ein Rechenbeispiel für Aue-Bad Schlema

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Aue-Bad Schlema legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Aue-Bad Schlema fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Aue-Bad Schlema

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Aue-Bad Schlema?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Aue-Bad Schlema?

Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Aue-Bad Schlema hoch?

Aue-Bad Schlema liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Erzgebirgskreis von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Aue-Bad Schlema selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Aue-Bad Schlema
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.