Sachsen › Erzgebirgskreis ›Grünhain-Beierfeld
Hebesätze Grünhain-Beierfeld
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Grünhain-Beierfeld beträgt 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 495 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.
Wie Grünhain-Beierfeld zum Landesdurchschnitt liegt
Grünhain-Beierfeld liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 137-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Grünhain-Beierfeld im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Grünhain-Beierfeld | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Grünhain-Beierfeld | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Erzgebirgskreis | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Grünhain-Beierfeld auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Grünhain-Beierfeld | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Annaberg-Buchholz | 390 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Aue-Bad Schlema | 390 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Crottendorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Drebach | 390 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Gelenau/Erzgeb. | 390 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
Gewerbesteuer in Grünhain-Beierfeld an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Grünhain-Beierfeld selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Grünhain-Beierfeld noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Grünhain-Beierfeld
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Grünhain-Beierfeld?
390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Grünhain-Beierfeld?
Die Grundsteuer B liegt bei 495 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Grünhain-Beierfeld hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Grünhain-Beierfeld liegt 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Grünhain-Beierfeld legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.