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Nordrhein-Westfalen Kreis Coesfeld Ascheberg

Hebesätze Ascheberg

Kreis Coesfeld · AGS 05558004 · 15.802 Einwohner

Gewerbesteuer
413 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
481 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
249 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Ascheberg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 413 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 481 %. Der Median Kreis Coesfeld liegt bei 440 %, die Differenz beträgt 27 Prozentpunkte.

Wie Ascheberg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ascheberg im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 413 % setzen bundesweit 2 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 21 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 257-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ascheberg im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ascheberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ascheberg 413 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Coesfeld 440 % Berichtsjahr 2024 −27 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +33 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Kreis Coesfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ascheberg auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Ascheberg liegt

Gemeinden im Kreis Coesfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ascheberg Grundsteuer B
Olfen 410 % −3 Prozentpunkte 501 %
Senden 430 % +17 Prozentpunkte 501 %
Dülmen 435 % +22 Prozentpunkte 550 %
Havixbeck 435 % +22 Prozentpunkte 581 %
Billerbeck 440 % +27 Prozentpunkte 447 %

Was die Gewerbesteuer in Ascheberg konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 413 % ergibt das 13.804,53 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.103,02 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ascheberg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ascheberg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ascheberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ascheberg?

Der Hebesatz liegt bei 413 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.804,53 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ascheberg?

Die Grundsteuer B liegt bei 481 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Ascheberg hoch?

Gemessen am Median Kreis Coesfeld von 440 % liegt der Satz von Ascheberg 27 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ascheberg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Ascheberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.