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Rheinland-Pfalz Landkreis Neuwied Asbach

Hebesätze Asbach

Landkreis Neuwied · AGS 07138003 · 7.621 Einwohner

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Asbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 475 %. Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Asbach im Vergleich steht

Der Wert von 385 % ordnet Asbach im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 144 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 80-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Asbach im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Asbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Asbach 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neuwied 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 62 Gemeinden im Landkreis Neuwied mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Asbach auf Platz 46, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Neuwied mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Asbach Grundsteuer B
Breitscheid 380 % −5 Prozentpunkte 465 %
Bruchhausen 380 % −5 Prozentpunkte 520 %
Dattenberg 380 % −5 Prozentpunkte 465 %
Datzeroth 380 % −5 Prozentpunkte 465 %
Dierdorf 380 % −5 Prozentpunkte 465 %

Gewerbesteuer in Asbach an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 385 % macht daraus 12.868,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Asbach nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Asbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Asbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Asbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Asbach?

385 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.868,63 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Asbach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 475 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Asbach hoch?

Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 %. Asbach liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Asbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Asbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.