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Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis Allendorf

Hebesätze Allendorf

Rhein-Lahn-Kreis · AGS 07141001 · 603 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Allendorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Allendorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Allendorf im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 9 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.099-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Allendorf im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Allendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Allendorf 350 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Lahn-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Allendorf auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Allendorf Grundsteuer B
Holzhausen an der Haide 365 % +15 Prozentpunkte 365 %
Lipporn 365 % +15 Prozentpunkte 365 %
Miehlen 365 % +15 Prozentpunkte 415 %
Obertiefenbach 365 % +15 Prozentpunkte 365 %
Holzheim 370 % +20 Prozentpunkte 415 %

Gewerbesteuer in Allendorf an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Allendorf nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Allendorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Allendorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Allendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Allendorf?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Allendorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Allendorf hoch?

Gemessen am Median Rhein-Lahn-Kreis von 380 % liegt der Satz von Allendorf 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Allendorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Allendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.