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Baden-Württemberg Landkreis Ludwigsburg Affalterbach

Hebesätze Affalterbach

Landkreis Ludwigsburg · AGS 08118001 · 4.477 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Affalterbach beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Landkreis Ludwigsburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Wo Affalterbach im Vergleich steht

Der Wert von 320 % ordnet Affalterbach im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 434 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 10 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 596-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Affalterbach im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Affalterbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Affalterbach 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigsburg 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Affalterbach auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Affalterbach Grundsteuer B
Murr 330 % +10 Prozentpunkte 300 %
Eberdingen 345 % +25 Prozentpunkte 350 %
Gerlingen 345 % +25 Prozentpunkte 360 %
Erligheim 350 % +30 Prozentpunkte 350 %
Freiberg am Neckar 355 % +35 Prozentpunkte 445 %

Was die Gewerbesteuer in Affalterbach konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 320 % macht daraus 10.696,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Affalterbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Affalterbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Affalterbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Affalterbach?

In Affalterbach gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Affalterbach?

280 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Affalterbach hoch?

Der Median Landkreis Ludwigsburg liegt bei 380 %. Affalterbach liegt damit 60 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Affalterbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Affalterbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.