Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Ludwigsburg Eberdingen

Hebesätze Eberdingen

Landkreis Ludwigsburg · AGS 08118012 · 6.946 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

345 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Eberdingen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Ludwigsburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Eberdingen zum Landesdurchschnitt liegt

Eberdingen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 69 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 345 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 318 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 374-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Eberdingen im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eberdingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eberdingen 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigsburg 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eberdingen auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eberdingen Grundsteuer B
Gerlingen 345 % 0 Prozentpunkte 360 %
Erligheim 350 % +5 Prozentpunkte 350 %
Freiberg am Neckar 355 % +10 Prozentpunkte 445 %
Erdmannhausen 360 % +15 Prozentpunkte 350 %
Freudental 360 % +15 Prozentpunkte 430 %

Was die Gewerbesteuer in Eberdingen konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 345 % Hebesatz sind 11.531,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Eberdingen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Eberdingen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eberdingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eberdingen?

345 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.531,63 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eberdingen?

Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Eberdingen hoch?

Der Median Landkreis Ludwigsburg liegt bei 380 %. Eberdingen liegt damit 35 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Eberdingen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Eberdingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.