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Sachsen Erzgebirgskreis Zwönitz

Hebesätze Zwönitz

Erzgebirgskreis · AGS 14521710 · 11.845 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Zwönitz, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
380 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
280 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Zwönitz ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Ist der Hebesatz in Zwönitz hoch?

444 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 390 % fest. Damit liegt Zwönitz im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 54-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Zwönitz ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Zwönitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Zwönitz 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Zwönitz 390 % Berichtsjahr 2024
Median Erzgebirgskreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Zwönitz auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Erzgebirgskreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Zwönitz Grundsteuer B
Annaberg-Buchholz 390 % 0 Prozentpunkte 400 %
Aue-Bad Schlema 390 % 0 Prozentpunkte 400 %
Crottendorf 390 % 0 Prozentpunkte 427 %
Drebach 390 % 0 Prozentpunkte 430 %
Gelenau/Erzgeb. 390 % 0 Prozentpunkte 460 %

Was der Hebesatz in Zwönitz in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 390 %, also 13.035,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Zwönitz nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Zwönitz noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zwönitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zwönitz?

In Zwönitz gilt ein Hebesatz von 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zwönitz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Zwönitz hoch?

Gemessen am Median Erzgebirgskreis von 400 % liegt der Satz von Zwönitz 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Zwönitz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Zwönitz
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.