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Hebesätze Züsow
385 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Züsow aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 26 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Züsow hoch?
145 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 385 % fest. Damit liegt Züsow im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 519 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 637-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Züsow nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Züsow | 385 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Nordwestmecklenburg | 359 % | Berichtsjahr 2024 | +26 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Züsow auf Platz 70, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Züsow
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Züsow | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Glasin | 385 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Carlow | 381 % | −4 Prozentpunkte | 427 % |
| Dechow | 381 % | −4 Prozentpunkte | 427 % |
| Dorf Mecklenburg | 381 % | −4 Prozentpunkte | 427 % |
| Roggenstorf | 381 % | −4 Prozentpunkte | 427 % |
Ein Rechenbeispiel für Züsow
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 385 %, also 12.868,63 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Züsow legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Züsow fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Züsow
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 151.844 Euro | 504 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 13.804 Euro | 46 Euro |
| Grundsteuer B | 31.890 Euro | 106 Euro |
| Grundsteuer A | 16.719 Euro | 56 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 301 | |
Je Einwohner flossen Züsow im Berichtsjahr 2024 504 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Bei 301 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Züsow
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Züsow?
Züsow setzt 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.868,63 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Züsow?
Die Grundsteuer B liegt bei 430 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Züsow hoch?
Züsow liegt 26 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Nordwestmecklenburg von 359 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Züsow legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.