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Sachsen Erzgebirgskreis Zschopau

Hebesätze Zschopau

Erzgebirgskreis · AGS 14521690 · 8.981 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Zschopau, Stadt, Motorradstadt

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
391 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
291 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Zschopau aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 391 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Ist der Hebesatz in Zschopau hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Zschopau im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 78-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Zschopau vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Zschopau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Zschopau 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Zschopau 400 % Berichtsjahr 2024
Median Erzgebirgskreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Zschopau auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Zschopau

Gemeinden im Erzgebirgskreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Zschopau Grundsteuer B
Amtsberg 400 % 0 Prozentpunkte 440 %
Auerbach 400 % 0 Prozentpunkte 430 %
Bockau 400 % 0 Prozentpunkte 371 %
Börnichen/Erzgeb. 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Breitenbrunn/Erzgeb., Hochschulort 400 % 0 Prozentpunkte 390 %

Wie viel Gewerbesteuer in Zschopau anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Zschopau und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Zschopau ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zschopau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zschopau?

Zschopau setzt 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zschopau?

Die Grundsteuer B liegt bei 391 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Zschopau hoch?

Zschopau liegt genau darauf, gemessen am Median Erzgebirgskreis von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Zschopau. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Zschopau
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.