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Brandenburg Landkreis Barnim Ziethen

Hebesätze Ziethen

Landkreis Barnim · AGS 12060296 · 450 Einwohner

Gewerbesteuer
321 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
545 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
525 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Ziethen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 321 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 545 %. Der Median Landkreis Barnim liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wie Ziethen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ziethen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 321 % setzen bundesweit 8 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 199 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 400-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ziethen im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ziethen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ziethen 321 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Barnim 323 % Berichtsjahr 2024 −2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −59 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Barnim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ziethen auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Ziethen

Gemeinden im Landkreis Barnim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ziethen Grundsteuer B
Britz 321 % 0 Prozentpunkte 400 %
Melchow 320 % −1 Prozentpunkte 410 %
Wandlitz 320 % −1 Prozentpunkte 450 %
Lunow-Stolzenhagen 323 % +2 Prozentpunkte 400 %
Oderberg 323 % +2 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Ziethen konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 321 % ergibt das 10.729,43 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.972,07 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ziethen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ziethen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ziethen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ziethen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 321 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.729,43 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ziethen?

Ziethen setzt die Grundsteuer B auf 545 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ziethen hoch?

Ziethen liegt 2 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Barnim von 323 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Ziethen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Ziethen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.