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Thüringen Landkreis Greiz Zeulenroda-Triebes

Hebesätze Zeulenroda-Triebes

Landkreis Greiz · AGS 16076087 · 16.019 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Zeulenroda-Triebes, Stadt

Gewerbesteuer
404 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
411 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
311 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Zeulenroda-Triebes beträgt 404 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 411 %. Der Median Landkreis Greiz liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Was der Wert für Zeulenroda-Triebes bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Zeulenroda-Triebes im höchsten Fünftel; der Satz von 404 % kommt insgesamt 6 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 548 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 26-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Zeulenroda-Triebes nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Zeulenroda-Triebes, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Zeulenroda-Triebes 404 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Greiz 395 % Berichtsjahr 2024 +9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +24 Prozentpunkte

Von 42 Gemeinden im Landkreis Greiz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Zeulenroda-Triebes auf Platz 36, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Greiz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Zeulenroda-Triebes Grundsteuer B
Berga-Wünschendorf 406 % +2 Prozentpunkte 426 %
Brahmenau 400 % −4 Prozentpunkte 420 %
Caaschwitz 400 % −4 Prozentpunkte 430 %
Gauern 400 % −4 Prozentpunkte 421 %
Kraftsdorf 400 % −4 Prozentpunkte 402 %

Ein Rechenbeispiel für Zeulenroda-Triebes

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 404 % sind das 13.503,70 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 802,20 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zeulenroda-Triebes legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Zeulenroda-Triebes fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Zeulenroda-Triebes

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Zeulenroda-Triebes?

Zeulenroda-Triebes setzt 404 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.503,70 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Zeulenroda-Triebes?

Die Grundsteuer B liegt bei 411 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Zeulenroda-Triebes hoch?

Zeulenroda-Triebes liegt 9 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Greiz von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Zeulenroda-Triebes. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Zeulenroda-Triebes
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.