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Baden-Württemberg Landkreis Heilbronn Wüstenrot

Hebesätze Wüstenrot

Landkreis Heilbronn · AGS 08125107 · 6.837 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wüstenrot aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Heilbronn liegt bei 363 %, die Differenz beträgt 17 Prozentpunkte.

Wie Wüstenrot zum Landesdurchschnitt liegt

Wüstenrot liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 381-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Wüstenrot vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wüstenrot, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wüstenrot 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Heilbronn 363 % Berichtsjahr 2024 +17 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wüstenrot auf Platz 35, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wüstenrot Grundsteuer B
Bad Rappenau 380 % 0 Prozentpunkte 410 %
Beilstein 380 % 0 Prozentpunkte 440 %
Eberstadt 380 % 0 Prozentpunkte 410 %
Jagsthausen 380 % 0 Prozentpunkte 410 %
Schwaigern 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Wüstenrot anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Wüstenrot nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Wüstenrot und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Wüstenrot ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wüstenrot

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wüstenrot?

Wüstenrot setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wüstenrot?

Wüstenrot setzt die Grundsteuer B auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wüstenrot hoch?

Gemessen am Median Landkreis Heilbronn von 363 % liegt der Satz von Wüstenrot 17 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Wüstenrot legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Wüstenrot
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.