Bayern › Landkreis Ansbach ›Wörnitz
Hebesätze Wörnitz
In Wörnitz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Ansbach liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Was der Wert für Wörnitz bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Wörnitz im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.394-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Wörnitz ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wörnitz | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Ansbach | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 58 Gemeinden im Landkreis Ansbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wörnitz auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Wörnitz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wörnitz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Adelshofen | 320 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Buch a.Wald | 320 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Burk | 320 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Diebach | 320 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Dietenhofen | 320 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Was der Hebesatz in Wörnitz in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Wörnitz nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Wörnitz noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wörnitz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wörnitz?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wörnitz?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Wörnitz hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Ansbach von 350 % liegt Wörnitz 30 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Wörnitz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.