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Hessen Wetteraukreis Wöllstadt

Hebesätze Wöllstadt

Wetteraukreis · AGS 06440025 · 6.721 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wöllstadt beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 495 %. Der Median Wetteraukreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Wöllstadt im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Wöllstadt im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 242-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Wöllstadt im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wöllstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wöllstadt 400 % Berichtsjahr 2024
Median Wetteraukreis 390 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Wetteraukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wöllstadt auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Wöllstadt

Gemeinden im Wetteraukreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wöllstadt Grundsteuer B
Friedberg (Hessen) 400 % 0 Prozentpunkte 590 %
Gedern 400 % 0 Prozentpunkte 520 %
Glauburg 400 % 0 Prozentpunkte 600 %
Limeshain 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Ortenberg 400 % 0 Prozentpunkte 750 %

Gewerbesteuer in Wöllstadt an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Wöllstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Wöllstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wöllstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wöllstadt?

Wöllstadt setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wöllstadt?

495 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Wöllstadt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Wöllstadt liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Wöllstadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Wöllstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.