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Hebesätze Friedberg (Hessen)
Friedberg (Hessen) setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 590 %. Der Median Wetteraukreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Friedberg (Hessen) bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Friedberg (Hessen) im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 30-größte von 422 Gemeinden des Landes.
Friedberg (Hessen) im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Friedberg (Hessen) | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Wetteraukreis | 390 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 25 Gemeinden im Wetteraukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Friedberg (Hessen) auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Friedberg (Hessen) liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Friedberg (Hessen) | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Gedern | 400 % | 0 Prozentpunkte | 520 % |
| Glauburg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 600 % |
| Limeshain | 400 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Ortenberg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 750 % |
| Ranstadt | 400 % | 0 Prozentpunkte | 470 % |
Gewerbesteuer in Friedberg (Hessen) an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Friedberg (Hessen) selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Friedberg (Hessen) noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Friedberg (Hessen)
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 17.193.266 Euro | 565 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.504.411 Euro | 49 Euro |
| Grundsteuer B | 6.799.080 Euro | 224 Euro |
| Grundsteuer A | 93.148 Euro | 3 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 30.409 | |
Je Einwohner flossen Friedberg (Hessen) im Berichtsjahr 2024 565 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Friedberg (Hessen)
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Friedberg (Hessen)?
In Friedberg (Hessen) gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Friedberg (Hessen)?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 590 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Friedberg (Hessen) hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Friedberg (Hessen) liegt 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Friedberg (Hessen). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.