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Sachsen-Anhalt Landkreis Wittenberg Wittenberg, Lutherstadt

Hebesätze Wittenberg, Lutherstadt

Landkreis Wittenberg · AGS 15091375 · 45.666 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
322 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wittenberg, Lutherstadt beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Wittenberg liegt bei 368 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.

Wie Wittenberg, Lutherstadt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Wittenberg, Lutherstadt im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 139 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 4-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Wittenberg, Lutherstadt nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wittenberg, Lutherstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wittenberg, Lutherstadt 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Wittenberg 368 % Berichtsjahr 2024 +12 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 9 Gemeinden im Landkreis Wittenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wittenberg, Lutherstadt auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Wittenberg, Lutherstadt

Gemeinden im Landkreis Wittenberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wittenberg, Lutherstadt Grundsteuer B
Gräfenhainichen 380 % 0 Prozentpunkte 373 %
Bad Schmiedeberg 370 % −10 Prozentpunkte 430 %
Coswig (Anhalt) 368 % −12 Prozentpunkte 416 %
Jessen (Elster) 365 % −15 Prozentpunkte 385 %
Kemberg 360 % −20 Prozentpunkte 390 %

Ein Rechenbeispiel für Wittenberg, Lutherstadt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Wittenberg, Lutherstadt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Wittenberg, Lutherstadt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wittenberg, Lutherstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wittenberg, Lutherstadt?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wittenberg, Lutherstadt?

Wittenberg, Lutherstadt setzt die Grundsteuer B auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wittenberg, Lutherstadt hoch?

Wittenberg, Lutherstadt liegt 12 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Wittenberg von 368 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Wittenberg, Lutherstadt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Wittenberg, Lutherstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.