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Hebesätze Kemberg
Für Kemberg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Wittenberg liegt bei 368 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Kemberg hoch?
514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Kemberg im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 102 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 60-größte von 218 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Kemberg im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kemberg | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Wittenberg | 368 % | Berichtsjahr 2024 | −8 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 9 Gemeinden im Landkreis Wittenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kemberg auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Kemberg
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kemberg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Jessen (Elster) | 365 % | +5 Prozentpunkte | 385 % |
| Coswig (Anhalt) | 368 % | +8 Prozentpunkte | 416 % |
| Bad Schmiedeberg | 370 % | +10 Prozentpunkte | 430 % |
| Annaburg | 345 % | −15 Prozentpunkte | 375 % |
| Zahna-Elster | 345 % | −15 Prozentpunkte | 370 % |
Was die Gewerbesteuer in Kemberg konkret kostet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kemberg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kemberg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Was Kemberg aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.131.349 Euro | 231 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 207.214 Euro | 22 Euro |
| Grundsteuer B | 962.229 Euro | 104 Euro |
| Grundsteuer A | 175.032 Euro | 19 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 9.217 | |
Kemberg nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 231 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Sachsen-Anhalt liegt der Median bei 393 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kemberg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kemberg?
Kemberg setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kemberg?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Kemberg hoch?
Der Median Landkreis Wittenberg liegt bei 368 %. Kemberg liegt damit 8 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Kemberg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.