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Hebesätze Winterborn
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Winterborn beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.
Was der Wert für Winterborn bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Winterborn im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.986-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Winterborn vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Winterborn | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Donnersbergkreis | 389 % | Berichtsjahr 2024 | −9 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Winterborn auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Winterborn liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Winterborn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Alsenz | 380 % | 0 Prozentpunkte | 660 % |
| Bischheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Bisterschied | 380 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Bolanden | 380 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Dannenfels | 380 % | 0 Prozentpunkte | 600 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Winterborn anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Winterborn und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Winterborn ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Winterborn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Winterborn?
Winterborn setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Winterborn?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Winterborn hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 389 %. Winterborn liegt 9 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Winterborn per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.