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Bayern Landkreis Günzburg Winterbach

Hebesätze Winterbach

Landkreis Günzburg · AGS 09774196 · 756 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Winterbach beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Günzburg liegt bei 313 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte.

Was der Wert für Winterbach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Winterbach im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.022-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Winterbach vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Winterbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Winterbach 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Günzburg 313 % Berichtsjahr 2024 +7 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Günzburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Winterbach auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Winterbach

Gemeinden im Landkreis Günzburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Winterbach Grundsteuer B
Aichen 320 % 0 Prozentpunkte 360 %
Bubesheim 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Deisenhausen 320 % 0 Prozentpunkte 400 %
Ichenhausen 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Kötz 320 % 0 Prozentpunkte 310 %

Wie viel Gewerbesteuer in Winterbach anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Winterbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Winterbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Winterbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Winterbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Winterbach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Winterbach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Günzburg von 313 % liegt der Satz von Winterbach 7 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Winterbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Winterbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.