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Baden-Württemberg Rems-Murr-Kreis Winterbach

Hebesätze Winterbach

Rems-Murr-Kreis · AGS 08119086 · 7.719 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Winterbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Rems-Murr-Kreis liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Winterbach im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Winterbach im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 342-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Winterbach im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Winterbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Winterbach 380 % Berichtsjahr 2024
Median Rems-Murr-Kreis 370 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Winterbach auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Winterbach

Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Winterbach Grundsteuer B
Aspach 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Murrhardt 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Plüderhausen 380 % 0 Prozentpunkte 395 %
Urbach 380 % 0 Prozentpunkte 385 %
Winnenden 380 % 0 Prozentpunkte 450 %

Was die Gewerbesteuer in Winterbach konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Winterbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Winterbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Winterbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Winterbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Winterbach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 385 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Winterbach hoch?

Gemessen am Median Rems-Murr-Kreis von 370 % liegt der Satz von Winterbach 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Winterbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Winterbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.