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Bayern Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab Windischeschenbach

Hebesätze Windischeschenbach

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab · AGS 09374168 · 4.962 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Windischeschenbach, St

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Windischeschenbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Windischeschenbach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Windischeschenbach im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 592-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Windischeschenbach ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Windischeschenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Windischeschenbach 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Windischeschenbach auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Windischeschenbach

Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Windischeschenbach Grundsteuer B
Pirk 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Schwarzenbach 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Bechtsrieth 350 % +10 Prozentpunkte 350 %
Eschenbach i.d.OPf. 350 % +10 Prozentpunkte 300 %
Eslarn 330 % −10 Prozentpunkte 330 %

Was der Hebesatz in Windischeschenbach in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Windischeschenbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Windischeschenbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Windischeschenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Windischeschenbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Windischeschenbach?

Die Grundsteuer B liegt bei 370 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Windischeschenbach hoch?

Der Median Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab liegt bei 350 %. Windischeschenbach liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Windischeschenbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Windischeschenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.