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Hebesätze Willenscharen
Willenscharen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 270 %. Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Was der Wert für Willenscharen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Willenscharen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 310 % kommt insgesamt 270 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.000-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.
Willenscharen im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Willenscharen | 310 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Steinburg | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
Von 111 Gemeinden im Kreis Steinburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Willenscharen auf Platz 9, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Willenscharen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Willenscharen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Blomesche Wildnis | 310 % | 0 Prozentpunkte | 270 % |
| Dägeling | 310 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
| Landrecht | 310 % | 0 Prozentpunkte | 210 % |
| Poyenberg | 310 % | 0 Prozentpunkte | 270 % |
| Brokstedt | 320 % | +10 Prozentpunkte | 280 % |
Gewerbesteuer in Willenscharen an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 310 % sind das 10.361,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Willenscharen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Willenscharen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Willenscharen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Willenscharen?
Willenscharen setzt 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.361,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Willenscharen?
270 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Willenscharen hoch?
Gemessen am Median Kreis Steinburg von 360 % liegt der Satz von Willenscharen 50 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Willenscharen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.