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Schleswig-Holstein Kreis Steinburg Landrecht

Hebesätze Landrecht

Kreis Steinburg · AGS 01061062 · 113 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
210 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
210 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Landrecht setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 210 %. Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Landrecht zum Landesdurchschnitt liegt

Landrecht liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 270 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 310 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.049-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Landrecht im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Landrecht, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Landrecht 310 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Steinburg 360 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 111 Gemeinden im Kreis Steinburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Landrecht auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Landrecht liegt

Gemeinden im Kreis Steinburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Landrecht Grundsteuer B
Blomesche Wildnis 310 % 0 Prozentpunkte 270 %
Dägeling 310 % 0 Prozentpunkte 280 %
Poyenberg 310 % 0 Prozentpunkte 270 %
Willenscharen 310 % 0 Prozentpunkte 270 %
Brokstedt 320 % +10 Prozentpunkte 280 %

Gewerbesteuer in Landrecht an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 310 % Hebesatz sind 10.361,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Landrecht selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Landrecht noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Landrecht

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Landrecht?

In Landrecht gilt ein Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.361,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Landrecht?

Die Grundsteuer B liegt bei 210 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Landrecht hoch?

Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %. Landrecht liegt damit 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Landrecht legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Landrecht
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.