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Bayern Landkreis Kitzingen Willanzheim

Hebesätze Willanzheim

Landkreis Kitzingen · AGS 09675179 · 1.588 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Willanzheim, M

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Willanzheim beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Kitzingen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Willanzheim hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Willanzheim im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.559-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Willanzheim vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Willanzheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Willanzheim 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kitzingen 320 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Kitzingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Willanzheim auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Willanzheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kitzingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Willanzheim Grundsteuer B
Nordheim a.Main 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Sommerach 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Volkach 380 % 0 Prozentpunkte 395 %
Kitzingen 360 % −20 Prozentpunkte 315 %
Geiselwind 350 % −30 Prozentpunkte 350 %

Wie viel Gewerbesteuer in Willanzheim anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Willanzheim beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Willanzheim und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Willanzheim ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Willanzheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Willanzheim?

Willanzheim setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Willanzheim?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Willanzheim hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Kitzingen von 320 % liegt Willanzheim 60 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Willanzheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Willanzheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.