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Hessen ›Wiesbaden

Hebesätze Wiesbaden

Hessen · AGS 06414000 · 282.903 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wiesbaden, kreisfreie Stadt, Landeshauptstadt

Gewerbesteuer
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
492 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
275 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Wiesbaden gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 492 %. Der Landesmedian in Hessen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Wiesbaden hoch?

43 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 460 % fest. Damit liegt Wiesbaden im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 406 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2-größte von 422 Gemeinden des Landes.

Wiesbaden im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wiesbaden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wiesbaden 460 % Berichtsjahr 2024 —
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +80 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Wiesbaden liegt

Gemeinden in Hessen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wiesbaden Grundsteuer B
Frankfurt am Main 460 % 0 Prozentpunkte 500 %
Darmstadt 459 % −1 Prozentpunkte 875 %
Schwalmtal 457 % −3 Prozentpunkte 425 %
Espenau 470 % +10 Prozentpunkte 470 %
Habichtswald 470 % +10 Prozentpunkte 650 %

Gewerbesteuer in Wiesbaden an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 460 %, also 15.375,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Wiesbaden selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Wiesbaden noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Aufkommen der Realsteuern in Wiesbaden

Istaufkommen der Realsteuern in Wiesbaden, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer475.611.399 Euro1.647 Euro
davon Gewerbesteuerumlage36.187.824 Euro125 Euro
Grundsteuer B63.841.247 Euro221 Euro
Grundsteuer A169.149 Euro1 Euro
Einwohner am 31.12.2024288.850

Je Einwohner flossen Wiesbaden im Berichtsjahr 2024 1.647 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wiesbaden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wiesbaden?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 460 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.375,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wiesbaden?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 492 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wiesbaden per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Wiesbaden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.