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Hebesätze Wiesbach
385 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wiesbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Südwestpfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Was der Wert für Wiesbach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Wiesbach im vierten Fünftel; der Satz von 385 % kommt insgesamt 145 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.272-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Wiesbach vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wiesbach | 385 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Südwestpfalz | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
Von 84 Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wiesbach auf Platz 72, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Wiesbach liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wiesbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bundenthal | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Dellfeld | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Dietrichingen | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Großbundenbach | 385 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Großsteinhausen | 385 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Wiesbach anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 385 % sind das 12.868,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Wiesbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Wiesbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wiesbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wiesbach?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.868,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wiesbach?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Wiesbach hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Wiesbach liegt 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wiesbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.