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Rheinland-Pfalz Landkreis Südwestpfalz Wiesbach

Hebesätze Wiesbach

Landkreis Südwestpfalz · AGS 07340227 · 488 Einwohner

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

385 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wiesbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Südwestpfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Wiesbach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wiesbach im vierten Fünftel; der Satz von 385 % kommt insgesamt 145 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.272-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Wiesbach vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wiesbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wiesbach 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südwestpfalz 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 84 Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wiesbach auf Platz 72, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Wiesbach liegt

Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wiesbach Grundsteuer B
Bundenthal 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dellfeld 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dietrichingen 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Großbundenbach 385 % 0 Prozentpunkte 500 %
Großsteinhausen 385 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Wiesbach anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 385 % sind das 12.868,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Wiesbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Wiesbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wiesbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wiesbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.868,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wiesbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wiesbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Wiesbach liegt 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wiesbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Wiesbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.