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Niedersachsen Landkreis Celle Wienhausen, Klostergemeinde

Hebesätze Wienhausen, Klostergemeinde

Landkreis Celle · AGS 03351022 · 4.150 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wienhausen, Klostergemeinde beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Landkreis Celle liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Wienhausen, Klostergemeinde zum Landesdurchschnitt liegt

Wienhausen, Klostergemeinde liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 372-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Wienhausen, Klostergemeinde im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wienhausen, Klostergemeinde, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wienhausen, Klostergemeinde 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Celle 390 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Celle mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wienhausen, Klostergemeinde auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Wienhausen, Klostergemeinde mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Celle mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wienhausen, Klostergemeinde Grundsteuer B
Bergen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bröckel 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Eicklingen 380 % 0 Prozentpunkte 430 %
Langlingen 380 % 0 Prozentpunkte 430 %
Ahnsbeck 390 % +10 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Wienhausen, Klostergemeinde an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Wienhausen, Klostergemeinde beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Wienhausen, Klostergemeinde selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Wienhausen, Klostergemeinde noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wienhausen, Klostergemeinde

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wienhausen, Klostergemeinde?

Wienhausen, Klostergemeinde setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wienhausen, Klostergemeinde?

Die Grundsteuer B liegt bei 550 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Wienhausen, Klostergemeinde hoch?

Wienhausen, Klostergemeinde liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Celle von 390 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Wienhausen, Klostergemeinde selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Wienhausen, Klostergemeinde
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.