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Schleswig-Holstein Kreis Nordfriesland Wester-Ohrstedt

Hebesätze Wester-Ohrstedt

Kreis Nordfriesland · AGS 01054152 · 1.072 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Wester-Ohrstedt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wo Wester-Ohrstedt im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Wester-Ohrstedt im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 374-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Wester-Ohrstedt vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wester-Ohrstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wester-Ohrstedt 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Nordfriesland 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 133 Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wester-Ohrstedt auf Platz 37, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Wester-Ohrstedt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wester-Ohrstedt Grundsteuer B
Bargum 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Behrendorf 380 % 0 Prozentpunkte 290 %
Bondelum 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Drelsdorf 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Emmelsbüll-Horsbüll 380 % 0 Prozentpunkte 250 %

Wie viel Gewerbesteuer in Wester-Ohrstedt anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Wester-Ohrstedt beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Wester-Ohrstedt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Wester-Ohrstedt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wester-Ohrstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wester-Ohrstedt?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wester-Ohrstedt?

370 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Wester-Ohrstedt hoch?

Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 %. Wester-Ohrstedt liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Wester-Ohrstedt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Wester-Ohrstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.