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Brandenburg Landkreis Barnim Werneuchen

Hebesätze Werneuchen

Landkreis Barnim · AGS 12060280 · 9.345 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Werneuchen, Stadt

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Werneuchen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Barnim liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 7 Prozentpunkte.

Wo Werneuchen im Vergleich steht

Der Wert von 330 % ordnet Werneuchen im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 260 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 80-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Werneuchen nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Werneuchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Werneuchen 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Barnim 323 % Berichtsjahr 2024 +7 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Barnim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Werneuchen auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Barnim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Werneuchen Grundsteuer B
Ahrensfelde 335 % +5 Prozentpunkte 420 %
Joachimsthal 325 % −5 Prozentpunkte 434 %
Chorin 324 % −6 Prozentpunkte 400 %
Liepe 324 % −6 Prozentpunkte 400 %
Lunow-Stolzenhagen 323 % −7 Prozentpunkte 400 %

Ein Rechenbeispiel für Werneuchen

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Werneuchen nachzulesen ist

Werneuchen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Werneuchen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Werneuchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Werneuchen?

In Werneuchen gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Werneuchen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Werneuchen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Barnim von 323 % liegt der Satz von Werneuchen 7 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Werneuchen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Werneuchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.