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Hebesätze Wernersberg
In Wernersberg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wie Wernersberg zum Landesdurchschnitt liegt
Wernersberg liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 627-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Wernersberg nach Quelle
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wernersberg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Südliche Weinstraße | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wernersberg auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Wernersberg mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wernersberg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Barbelroth | 380 % | 0 Prozentpunkte | 435 % |
| Billigheim-Ingenheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Birkenhördt | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Birkweiler | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Böchingen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Ein Rechenbeispiel für Wernersberg
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Wernersberg beschliesst
Wernersberg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Wernersberg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wernersberg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wernersberg?
Wernersberg setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wernersberg?
Wernersberg setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Wernersberg hoch?
Gemessen am Median Landkreis Südliche Weinstraße von 380 % liegt der Satz von Wernersberg genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wernersberg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.