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Hebesätze Wermsdorf
Für Wermsdorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Nordsachsen liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.
Wie Wermsdorf bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Wermsdorf im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 151-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Wermsdorf nach Quelle
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wermsdorf | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Wermsdorf | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Nordsachsen | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 30 Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wermsdorf auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Wermsdorf mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wermsdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dahlen | 390 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Delitzsch | 390 % | 0 Prozentpunkte | 398 % |
| Doberschütz | 390 % | 0 Prozentpunkte | 347 % |
| Elsnig | 390 % | 0 Prozentpunkte | 415 % |
| Krostitz | 390 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
Ein Rechenbeispiel für Wermsdorf
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Wermsdorf beschliesst
Wermsdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Wermsdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wermsdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wermsdorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wermsdorf?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 340 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Wermsdorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Wermsdorf liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Wermsdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.