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Sachsen Landkreis Nordsachsen Doberschütz

Hebesätze Doberschütz

Landkreis Nordsachsen · AGS 14730080 · 4.070 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
347 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
269 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Doberschütz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 347 %. Der Median Landkreis Nordsachsen liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Wie Doberschütz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Doberschütz im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 198-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Doberschütz vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Doberschütz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Doberschütz 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Doberschütz 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Doberschütz auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Doberschütz Grundsteuer B
Dahlen 390 % 0 Prozentpunkte 420 %
Delitzsch 390 % 0 Prozentpunkte 398 %
Elsnig 390 % 0 Prozentpunkte 415 %
Krostitz 390 % 0 Prozentpunkte 385 %
Laußig 390 % 0 Prozentpunkte 435 %

Wie viel Gewerbesteuer in Doberschütz anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Doberschütz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Doberschütz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Doberschütz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Doberschütz?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Doberschütz?

Doberschütz setzt die Grundsteuer B auf 347 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Doberschütz hoch?

Der Median Landkreis Nordsachsen liegt bei 390 %. Doberschütz liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Doberschütz. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Doberschütz
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.