Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Hessen Landkreis Darmstadt-Dieburg Weiterstadt

Hebesätze Weiterstadt

Landkreis Darmstadt-Dieburg · AGS 06432023 · 26.089 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Weiterstadt, Stadt

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
640 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
640 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

385 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Weiterstadt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 640 %. Der Median Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Weiterstadt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Weiterstadt im vierten Fünftel. Denselben Satz von 385 % setzen bundesweit 145 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 181 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 40-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Weiterstadt ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weiterstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weiterstadt 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Darmstadt-Dieburg 400 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weiterstadt auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Weiterstadt liegt

Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weiterstadt Grundsteuer B
Reinheim 385 % 0 Prozentpunkte 525 %
Alsbach-Hähnlein 380 % −5 Prozentpunkte 445 %
Dieburg 380 % −5 Prozentpunkte 450 %
Eppertshausen 380 % −5 Prozentpunkte 435 %
Groß-Zimmern 380 % −5 Prozentpunkte 500 %

Was der Hebesatz in Weiterstadt in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 385 % ergibt das 12.868,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Weiterstadt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Weiterstadt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weiterstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weiterstadt?

In Weiterstadt gilt ein Hebesatz von 385 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.868,63 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weiterstadt?

640 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Weiterstadt hoch?

Der Median Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt bei 400 %. Weiterstadt liegt damit 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Weiterstadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Weiterstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.