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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Weitenhagen

Hebesätze Weitenhagen

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073097 · 216 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
438 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
338 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Weitenhagen beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 438 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Was der Wert für Weitenhagen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Weitenhagen im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 534 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 686-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Weitenhagen im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weitenhagen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weitenhagen 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weitenhagen auf Platz 75, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Weitenhagen

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weitenhagen Grundsteuer B
Baabe, Ostseebad 390 % 0 Prozentpunkte 350 %
Groß Kordshagen 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Richtenberg 390 % 0 Prozentpunkte 438 %
Saal 390 % 0 Prozentpunkte 438 %
Sundhagen 390 % 0 Prozentpunkte 430 %

Gewerbesteuer in Weitenhagen an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Weitenhagen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Weitenhagen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weitenhagen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weitenhagen?

Weitenhagen setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weitenhagen?

Die Grundsteuer B liegt bei 438 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Weitenhagen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 % liegt Weitenhagen 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Weitenhagen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Weitenhagen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.