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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Richtenberg

Hebesätze Richtenberg

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073076 · 1.347 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Richtenberg, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
438 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
338 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Richtenberg beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 438 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Was der Wert für Richtenberg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Richtenberg im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 534 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 180-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Richtenberg nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Richtenberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Richtenberg 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Richtenberg auf Platz 75, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Richtenberg mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Richtenberg Grundsteuer B
Baabe, Ostseebad 390 % 0 Prozentpunkte 350 %
Groß Kordshagen 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Saal 390 % 0 Prozentpunkte 438 %
Sundhagen 390 % 0 Prozentpunkte 430 %
Weitenhagen 390 % 0 Prozentpunkte 438 %

Ein Rechenbeispiel für Richtenberg

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Richtenberg beschliesst

Richtenberg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Richtenberg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Richtenberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Richtenberg?

Der Hebesatz liegt bei 390 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Richtenberg?

438 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Richtenberg hoch?

Gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 % liegt der Satz von Richtenberg 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Richtenberg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Richtenberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.