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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Ludwigslust-Parchim Weitendorf

Hebesätze Weitendorf

Landkreis Ludwigslust-Parchim · AGS 13076148 · 374 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Weitendorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 375 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Wo Weitendorf im Vergleich steht

Der Wert von 375 % ordnet Weitendorf im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 85 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 317 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 582-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Weitendorf vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weitendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weitendorf 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigslust-Parchim 378 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weitendorf auf Platz 71, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Weitendorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weitendorf Grundsteuer B
Blankenberg 370 % −5 Prozentpunkte 400 %
Borkow 380 % +5 Prozentpunkte 400 %
Bresegard bei Picher 380 % +5 Prozentpunkte 375 %
Brüel 380 % +5 Prozentpunkte 425 %
Dambeck 370 % −5 Prozentpunkte 416 %

Wie viel Gewerbesteuer in Weitendorf anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 375 % macht daraus 12.534,38 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Weitendorf beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Weitendorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Weitendorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weitendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weitendorf?

Der Hebesatz liegt bei 375 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.534,38 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weitendorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Weitendorf hoch?

Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %. Weitendorf liegt damit 3 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Weitendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Weitendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.