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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Ludwigslust-Parchim Bresegard bei Picher

Hebesätze Bresegard bei Picher

Landkreis Ludwigslust-Parchim · AGS 13076019 · 288 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bresegard bei Picher beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wie Bresegard bei Picher zum Landesdurchschnitt liegt

Bresegard bei Picher liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 321 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 643-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Bresegard bei Picher im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bresegard bei Picher, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bresegard bei Picher 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigslust-Parchim 378 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bresegard bei Picher auf Platz 72, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Bresegard bei Picher

Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bresegard bei Picher Grundsteuer B
Borkow 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Brüel 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Dersenow 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Dobbertin 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Dobin am See 380 % 0 Prozentpunkte 365 %

Gewerbesteuer in Bresegard bei Picher an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Bresegard bei Picher selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bresegard bei Picher noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bresegard bei Picher

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bresegard bei Picher?

In Bresegard bei Picher gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bresegard bei Picher?

375 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bresegard bei Picher hoch?

Gemessen am Median Landkreis Ludwigslust-Parchim von 378 % liegt der Satz von Bresegard bei Picher 2 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bresegard bei Picher durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bresegard bei Picher
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.