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Baden-Württemberg Rems-Murr-Kreis Weinstadt

Hebesätze Weinstadt

Rems-Murr-Kreis · AGS 08119091 · 27.048 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Weinstadt, Stadt

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Weinstadt beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Rems-Murr-Kreis liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Weinstadt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Weinstadt im vierten Fünftel. Denselben Satz von 385 % setzen bundesweit 145 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 955 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 67-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Weinstadt nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weinstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weinstadt 385 % Berichtsjahr 2024
Median Rems-Murr-Kreis 370 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weinstadt auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Rems-Murr-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weinstadt Grundsteuer B
Remshalden 385 % 0 Prozentpunkte 385 %
Schwaikheim 385 % 0 Prozentpunkte 420 %
Aspach 380 % −5 Prozentpunkte 380 %
Murrhardt 380 % −5 Prozentpunkte 380 %
Plüderhausen 380 % −5 Prozentpunkte 395 %

Ein Rechenbeispiel für Weinstadt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 385 % ergibt das 12.868,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Weinstadt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Weinstadt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weinstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weinstadt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.868,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weinstadt?

Weinstadt setzt die Grundsteuer B auf 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Weinstadt hoch?

Der Median Rems-Murr-Kreis liegt bei 370 %. Weinstadt liegt damit 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Weinstadt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Weinstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.